Samstag, 20. Februar 2010

ELENA kommt ab 2010

2. April 2009 Heute tritt das Ge­setz über den elek­tro­ni­schen Ent­gelt­nach­weis (ELENA) in Kraft. Das Ge­setz sieht vor, dass Ar­beit­ge­ber vom 1. Ja­nu­ar 2010 an die Ent­gelt­da­ten ihrer Be­schäf­tig­ten ver­schlüs­selt an eine zen­tra­le Spei­cher­stel­le über­tra­gen müs­sen, wo sie unter einem Pseud­onym ge­spei­chert wer­den. Wenn 2012 dann der Re­gel­be­trieb im ELE­NA-​Ver­fah­ren star­tet, wer­den die für die Be­wil­li­gung von An­trä­gen etwa auf Ar­beits­lo­sen­geld, Wohn­geld und Bun­des­el­tern­geld er­for­der­li­chen Daten unter Ein­satz von Si­gna­tur­kar­ten der Leis­tungs­be­zie­her ab­ge­ru­fen. Ab dann ent­fal­len die der­zeit ge­bräuch­li­chen pa­pier­ge­bun­de­nen Ar­beit­ge­ber­be­schei­ni­gun­gen.
Ouelle: Rechtslupe

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.
Durch das ELENA-Verfahren werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet.
So steht es auf der Seite Das ELENA Verfahren
aber:
Das ganze Ausmaß der Datensammelwut ist erst mit Inkrafttreten des Gesetzes (Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)) zum 1.Januar 2010 bekannt geworden. 57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix sagte am Montag im ARD-Morgenmagazin „Ich halte das für eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung“. Es werden nicht nur die geleisteten Gehaltszahlungen an die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an den Zentralrechner bei der Deutschen Rentenversicherung übermittelt. „Erst jetzt wird bekannt, dass zu diesen Datensätzen auch sehr sensitive Informationen wie etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe aus Sicht der Arbeitgebers und sogar die Beteiligung an Streiks gemeldet werden sollen.“ Damit entsteht ein weiterer riesiger Datenpool über 40 Millionen Bundesbürger, der weitere Begehrlichkeiten wecke. berliner-journalisten

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