2. April 2009 Heute tritt das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen müssen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen etwa auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen. Ab dann entfallen die derzeit gebräuchlichen papiergebundenen Arbeitgeberbescheinigungen.
Ouelle: Rechtslupe
Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.
Durch das ELENA-Verfahren werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet.
So steht es auf der Seite Das ELENA Verfahren
aber:
Das ganze Ausmaß der Datensammelwut ist erst mit Inkrafttreten des Gesetzes (Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)) zum 1.Januar 2010 bekannt geworden. 57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix sagte am Montag im ARD-Morgenmagazin „Ich halte das für eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung“. Es werden nicht nur die geleisteten Gehaltszahlungen an die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an den Zentralrechner bei der Deutschen Rentenversicherung übermittelt. „Erst jetzt wird bekannt, dass zu diesen Datensätzen auch sehr sensitive Informationen wie etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe aus Sicht der Arbeitgebers und sogar die Beteiligung an Streiks gemeldet werden sollen.“ Damit entsteht ein weiterer riesiger Datenpool über 40 Millionen Bundesbürger, der weitere Begehrlichkeiten wecke. berliner-journalisten
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