Donnerstag, 18. Februar 2010

Die Grundrechte in der EU

Erstellt am
18.10.09@08:51:03vonAdmin Ausgabedatum: 18.10.09 @ 07:24:12

Die Grundrechte in der EU

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008

Auszüge:
Das Europäische Parlament ,
  • bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten nach wie vor einer Kontrolle ihrer eigenen Maßnahmen und Praktiken im Bereich der Menschenrechte durch die Europäische Union entziehen und versuchen, den Schutz dieser Rechte rein einzelstaatlich zu regeln, was die aktive Rolle der Europäischen Union in der Welt als Verfechterin der Menschenrechte beeinträchtigt und die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Grundrechte verringert;
  • verweist darauf, dass der EuGH nach Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags die Aufgabe hat, für die Einhaltung der Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der EMRK sowie aus anderen völkerrechtlichen Instrumenten ergeben, zu sorgen;
  • unterstreicht, dass Artikel 7 des EU-Vertrags ein europäisches Verfahren vorsieht, um sicherzustellen, dass schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Europäischen Union nicht stattfinden, dass jedoch von einem solchen Verfahren nie Gebrauch gemacht wurde, obwohl Verstöße in den EU-Mitgliedstaaten begangen werden, wie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte belegt ist; fordert die EU-Institutionen zur Einrichtung eines Monitoring-Mechanismus und zur Festlegung einer Reihe objektiver Kriterien für die Umsetzung von Artikel 7 des EU-Vertrags auf;
Allgemeine Empfehlungen:
  • ist der Auffassung, dass die Durchsetzung der Grundrechte ein Ziel der gesamten europäischen Politik sein muss; ist der Auffassung, dass die Organe der Europäischen Union deshalb aktiv die Grundrechte fördern und schützen und sie bei der Erarbeitung und Annahme von Rechtsvorschriften uneingeschränkt berücksichtigen sollten;
  • erinnert daran, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind, und dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke oder in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht, dass die Lebensbedingungen in diesen geschlossenen Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sachkundig überprüft werden müssen, sowohl was die Vorschriften als auch was die Praktiken betrifft;
  • fordert den Rat auf, in seinen künftigen Jahresberichten zur Lage der Menschenrechte in der Welt nicht nur die Situation in der Welt, sondern auch die Lage in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu analysieren; ist der Auffassung, dass eine solche zweigleisige Analyse deutlich machen würde, dass sich in die Europäische Union in gleicher Weise für den Schutz der Menschenrechte in ihrem Innern wie auch außerhalb ihrer Grenzen einsetzt, damit verhindert wird, dass verschiedene Maßstäbe angelegt werden;

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
  • bekundet seine Besorgnis über die hohe Zahl der Verstöße gegen die EMRK in EU-Mitgliedstaaten und fordert sie nachdrücklich auf, entsprechende Urteile umzusetzen und strukturelle Mängel und systematische Verletzungen der Menschenrechte durch die Einführung notwendiger Reformen anzugehen;
  • ist besorgt über die Tatsache, dass die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus oft dazu geführt hat, dass das Niveau des Schutzes der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere des Grundrechts auf Privatsphäre, Datenschutz und Nicht-Diskriminierung, gesenkt wurde, und ist der Auffassung, dass die Europäische Union international entschlossener tätig werden muss, um eine echte Strategie auf der Grundlage der umfassenden Einhaltung internationaler Standards und Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sowie des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Einklang mit den Artikeln 7 und 8 der Charta zu fördern
  • fordert die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen(6) umzusetzen;

Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen
  • weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;
  • stellt mit Besorgnis fest, dass die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht zufriedenstellend ist, und schließt sich diesbezüglich der Bewertung im Jahresbericht 2008 der Agentur an; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dringend auf, diese Maßnahmen konkret umzusetzen, insbesondere die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, und verweist darauf, dass diese Richtlinien Mindeststandards vorsehen und deshalb die Grundlage für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik bilden sollten
Minderheiten

  • stellt fest, dass mit den jüngsten Erweiterungen der Europäischen Union zu den ca. 50 Minderheitengruppen, die es in der EU-15 gab, fast 100 weitere Gruppen hinzugekommen sind
  • unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Regional- bzw. Minderheitensprachen und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Recht, in der Muttersprache zu sprechen und unterrichtet zu werden, eines der elementarsten Grundrechte ist;
Chancengleichheit

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, die in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau niedergelegten Rechte verstärkt zu wahren, zu schützen und umzusetzen, und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Vorbehalte aufzuheben und das Fakultativprotokoll(12) zu diesem Übereinkommen zu ratifizieren; betont gleichzeitig, dass sie die im Rahmen der UN-Erklärung und der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 eingegangenen Verpflichtungen konsequent einhalten müssen;
  • fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union auf, durch effiziente Maßnahmen gegen die direkte und indirekte Diskriminierung von Frauen in allen Bereichen (einschließlich Ehe, Partnerschaft und anderen familiären Beziehungen) und gegen mehrfache Diskriminierung (die aus Gründen des Geschlechts und zugleich aus anderen Gründen erfolgt) vorzugehen;
  • betont, dass zwar Fortschritte bei der Frauenbeschäftigung erzielt wurden, Frauen trotz ihres hohen Ausbildungsniveaus jedoch weiterhin in bestimmten Berufen konzentriert werden, für dieselbe Arbeit nach wie vor schlechter entlohnt werden als Männer und in Entscheidungsfunktionen weniger vertreten sind und dass sie von den Arbeitgebern weiterhin mit Misstrauen betrachtet werden, was Schwangerschaft und Mutterschaft betrifft; ist der Auffassung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle ernsthaft angegangen werden muss, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten;
  • fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen
Fremdenfeindlichkeit

  • fordert Rat und Kommission sowie die verschiedenen Ebenen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und Übergriffen auf Minderheitengruppen, einschließlich Roma, traditionelle ethnische Minderheiten und Drittstaatsangehörige in den Mitgliedstaaten, zu koordinieren, damit die Grundsätze von Toleranz und Nichtdiskriminierung gewahrt werden und die soziale, wirtschaftliche und politische Integration gefördert wird; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die Zuständigkeit des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zur Entgegennahme und Prüfung individueller Mitteilungen im Rahmen des Internationalen Übereinkommens der UNO zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu erklären;
  • fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Entschiedenheit jede Art der Anstachelung zum Hass in rassistischen Sendungen in den Medien und Artikel, in denen Intoleranz gepredigt wird, in der Form von Verbrechen aus Hass gegen Roma, Einwanderer, Ausländer, traditionelle nationale Minderheiten und andere Minderheitengruppen oder durch Auftreten rechtsextremer Bands und Konzerte, die oft in aller Öffentlichkeit stattfinden, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, zu verfolgen; fordert ferner die politischen Parteien und Bewegungen, die einen starken Einfluss auf die Massenmedien ausüben, auf, von Äußerungen des Hasses und Verleumdungen gegen Minderheiten in der Union Abstand zu nehmen;
Junge, ältere und behinderte Menschen

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, eine noch stärkere Einbeziehung der Sozialpartner bei der Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters zu fördern und den Zugang von jungen und älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsprogrammen entscheidend zu verbessern;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Mittel, die die Mitgliedstaaten für die Bereitstellung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten, den Kriterien des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen und dass die Mittel für angemessene Betreuungsdienste innerhalb des Lebensumfelds und in den Familien sowie für Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens bereitgestellt werden
Kultur

  • hebt die Bedeutung der Medien bei der Förderung von Vielfalt, Multikulturalismus und Toleranz hervor; fordert alle Mediendienste eindringlich auf, der Verbreitung von Inhalten vorzubeugen, die geeignet sind, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz oder jeder Art von Diskriminierung Vorschub zu leisten
  • unterstreicht die wichtige Rolle der Medienkompetenz im Hinblick auf gerechte und gleiche Bildungschancen für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union;
Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
  • ist entsetzt über das tragische Schicksal der Menschen, die bei dem Versuch, auf europäisches Gebiet zu gelangen, umkommen oder in die Hände von Schleusern oder Menschenhändlern fallen;
  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame und langfristige Politik für legale Einwanderung einzuführen sowie den tatsächlichen Zugang zum Gebiet der Europäischen Union und zu einem Verfahren mit flexibleren und koordinierten Regeln für Asylsuchende zu garantieren
Integration

  • ist besorgt darüber, dass Hunderttausende von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen vom beruflichen, sozialen und politischen Leben ausgeschlossen sind, weil keine wirksamen Integrationsmaßnahmen ergriffen werden, wodurch das Ziel der Europäischen Union der Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands untergraben wird; erkennt die Gefahr, dass die Ausgrenzung den Menschen in eine schwierige Lage bringen kann, wodurch der Weg zu Radikalisierung, zum Menschenhandel und zu anderen Formen der Ausbeutung geöffnet wird;
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

  • ist besorgt über die Tatsache, dass sich die Zahl der Einrichtungen für den Gewahrsam von Ausländern in den Mitgliedstaaten und an ihren Grenzen seit einigen Jahren vervielfacht hat;
Meinungsfreiheit

  • setzt sich für die Meinungsfreiheit als Grundwert der Europäischen Union ein; ist der Auffassung, dass sie im Rahmen der geltenden Gesetze und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden und auf der Achtung des Rechts der Mitmenschen beruhen muss;
  • betrachtet die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Presse als universelle Rechte, die von keiner Einzelperson oder keiner Gruppe, die sich von einer mündlichen oder schriftlichen Meinung angegriffen fühlt, angetastet werden dürfen; betont gleichzeitig, dass die Gerichte das Recht auf Schadenersatz bei Verbreitung falscher Informationen oder bei Verleumdung nach den geltenden Rechtsvorschriften gewährleisten müssen
  • ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit immer im Rahmen der geltenden Gesetze wahrgenommen werden muss; ist jedoch gleichzeitig besorgt darüber, dass die in den letzten Jahren herrschende Tendenz, bestimmte Themen aus der öffentlichen Debatte zu verbannen, in vielen Mitgliedstaaten zu einer inoffiziellen Zensur bzw. zur Selbstzensur in den Medien führt;
Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit
  • verweist darauf, dass nahezu 20 % der Kinder in der Europäischen Union unter der Armutsschwelle leben und dass die am meisten gefährdeten unter ihnen aus Familien mit nur einem Elternteil und/oder im Ausland geborenen Eltern stammen
  • fordert die Kommission auf, sich um die Aufnahme der verschiedenen Strategien, die sich gezielt mit Armut von Kindern und ihren Familien, Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Integration von Minderheiten beschäftigen, in alle einschlägigen Entwicklungsstrategien zu bemühen
Diskriminierung

  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der vielfältigen Diskriminierung von jungen Menschen und Kindern besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die häufig die verschiedensten Formen annimmt, von der vor allem Kinder, die in Armut leben, Straßenkinder und junge Menschen, die ethnischen Minderheiten oder Migrantengruppen angehören, sowie behinderte Kinder und junge Menschen betroffen sind und die dazu führt, dass ihnen der Zugang zu Bildung und Gesundheitsfürsorge verwehrt bleibt;
  • fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Diskriminierung im Bildungswesen zu kämpfen
Unterstützung für Kinder

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, tätig zu werden, damit das Recht des Kindes auf eine Familie gewährleistet wird, und deshalb dafür zu sorgen, dass wirksame Lösungen gefunden werden, um die Trennung von Eltern und Kindern sowie die Aussetzung von Kindern zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinder nicht länger in großen Heimen unterzubringen und statt dessen die bestehenden Strukturen zu reformieren und wirksame alternative pädagogische Strukturen zu entwickeln und zu fördern, die eine Betreuung in Familien oder Gemeinschaften ermöglichen
  • fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Qualität der Strukturen für die Kinderbetreuung gesichert ist, wozu auch berufliche Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung für jene gehören, die sich beruflich mit Kinderbetreuung befassen; betont, dass diese Strukturen und die dort Beschäftigten den Kindern solide Grundlagen für deren Zukunft bieten und auch den Eltern nützen, vor allem Eltern, die beruflich sehr belastet sind, oder Alleinerziehenden, und dass sie auch eine Alternative für die Kinder darstellen, deren familiäre Betreuung mangelhaft ist oder nicht existiert;
Teilhabe

  • verweist darauf, dass Kinder das Recht haben, je nach Alter und Reife eine eigene Meinung zu äußern, und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich einer Gruppe von Kindern oder einer Organisation anzuschließen, damit sie in diesem Rahmen andere Kinder kennenlernen und sich ausdrücken können; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden deshalb auf, Projekte zu fördern, in denen Kinder die Möglichkeit haben, sich auszudrücken, und zwar im Rahmen von lokalen Kinderräten oder -parlamenten, wobei zu gewährleisten ist, dass die am meisten ausgegrenzten Kinder einbezogen werden und dass Kinder umfassend über diesbezügliche Aktivitäten informiert werden;
Soziale Rechte

  • ist der Auffassung, dass Armut und soziale Ausgrenzung nur bekämpft werden können, wenn die gesamten Grundrechte, und insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller, gewährleistet werden;
Armut

  • betont nachdrücklich, dass in Artikel 30 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung festgelegt ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Charta zu ratifizieren
  • betont die zunehmende Bedeutung, die aktiven Integrationsmaßnahmen für Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, zukommt;
  • betont nachdrücklich, dass äußerste Armut und soziale Ausgrenzung eine Verletzung sämtlicher Grundrechte darstellen;
  • tritt für ein Modell der sozialen und nachhaltigen Entwicklung ein, das einem Ansatz entspricht, der auf den sozialen Rechten beruht und der grundsätzlich auf einen stärkeren sozialen Zusammenhalt abzielt;
Arbeitnehmer

  • weist nachdrücklich darauf hin, dass die Transparenz des Arbeitsmarkts verbessert werden muss, und zwar so, dass jede Arbeit (Zeitarbeit, feste Arbeitsplätze, Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit oder Honorararbeit) gemeldet und angemessen entlohnt wird und dass die Rechte der Arbeitnehmer uneingeschränkt gewahrt werden;
stellt fest, dass es nicht in allen Mitgliedstaaten einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt; fordert Instrumente, mit denen allen ein angemessenes Einkommensniveau gewährleistet wird, so dass alle arbeitenden Menschen in der Europäischen Union so entlohnt werden, dass sie ein würdiges Leben führen können;
  • ermuntert die Unternehmen, sich Verfahren für die Einstellung und die berufliche Entwicklung zu eigen zu machen, die ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht zu Diskriminierungen führen, und so die Beschäftigung von Frauen, Jugendlichen und Behinderten zu fördern;
  • verweist darauf, dass Diskriminierung auch als Beeinträchtigung der vier Grundfreiheiten – insbesondere der Freizügigkeit von Personen – gesehen werden muss und als solche ein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarktes darstellt;
  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale Integration der am schwersten auf dem Arbeitsmarkt Vermittelbaren zu unterstützen und das Phänomen der Erwerbsarmut anzugehen;
Senioren

  • ist der Auffassung, dass die Alterung der Bevölkerung eine Herausforderung darstellt und als Chance betrachtet werden sollte, um Menschen mit langjährigen und wertvollen Erfahrungen enger in die Gesellschaft einzubeziehen, womit ein aktives Altern gefördert wird; vertritt die Auffassung, dass Anstrengungen zur Einbeziehung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt unternommen werden müssen;
  • verweist darauf, dass in Artikel 25 der Charta das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben niedergelegt ist; empfiehlt deshalb, dass in Verbindung mit den Artikeln 34 und 35 der Charta Maßnahmen im Bereich der medizinischen Prävention und der sozialen Sicherheit für ältere Menschen ergriffen werden, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen;
Quelle und vollständiger Beitrag:

Europäisches Parlament" target="_blank" href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2009-0019+0+DOC+XML+V0//DE&language=DEEuropaparlament

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