Posts mit dem Label Gesetze werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gesetze werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 3. August 2013

Dienstag, 17. August 2010

Begehe Beihilfe zu Mord und du gehst Frei

Die Doppelmoral der deutschen Justiz ist wieder einmal deutlich gezeigt worden. Es kommt immer darauf man wer man ist, ob man strafrechtlich belangt wird. Nur einen Tag nach seiner Überstellung aus Polen ist ein mutmasslicher Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad in Deutschland gegen Kaution freigelassen worden. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufgehoben, wie der Kölner Oberstaatsanwalt Rainer Wolf am Freitag sagte.

Uri Brodsky soll im Frühjahr 2009 einen anderen mutmasslichen Mossad-Agenten bei der Beschaffung eines deutschen Passes beim Einwohnermeldeamt Köln geholfen haben. Der illegal beschaffte Pass auf den Namen "Michael Bodenheimer" soll bei der Ein- und Ausreise einer Gruppe von Mossad-Agenten in das Emirat Dubai verwendet worden sein, welche den Hamas-Aktivisten Mahmoud al-Mabhouh in einem Hotel im Januar ermordet haben.

Daraus muss man schliessen, Brodsky sollte eigentlich wegen Beihilfe zu einem Mord angeklagt werden. Aber so ist es nicht, er darf sich frei bewegen und auch Deutschland verlassen. Brodsky habe eine "angemessene Kaution" hinterlegt, sagte Wolf. Ihm drohe höchstens ein Prozess wegen Urkundenfälschung, der auch in Abwesenheit geführt werden kann.

Die ursprüngliche Anklage wegen Spionage, für die er mit internationalen Haftbefehl gesucht und in Polen verhaftet wurde, ist fallen gelassen worden.

Zum Vergleich, ohne jetzt ein Urteil oder Bewertung zu machen, der Wettermensch Würg Kachelfrosch sass 132 Tage in Untersuchungshaft, weil seine Ex-Freundin ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Die lange Haftzeit wurde angeordnet, wegen des dringenden Tatverdacht sowie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Dabei handelt es sich um Aussage gegen Aussage und er wird wahrscheinlich bei einem Prozess freigesprochen.

Gibt es bei Brodsky keinen Tatverdacht und keine Verdunkelungsgefahr?

Helfe bei einem Mordanschlag durch die Beschaffung von einem gefälschten Pass und du gehst sofort frei. Werde beschuldigt eine Frau vergewaltigt zu haben und du wanderst monatelang in den Knast. Beides ist abscheulich, nur ein Mord ist wohl viel schwerwiegender.

Dann stellen wir uns die Umkehr der Situation vor. Ein Moslem würde gefälschte Dokumente beschaffen, welche für die Durchführung eines Mordes durch eine Killertruppe an einem Israeli benutzt werden würde. Was wäre dann los? Die Medien würden sich in Hysterie überschlagen, die Schlagzeilen wären gigantisch und sie würden sicher nicht über eine Freilassung so ruhig sein, die ja sowieso nie stattfinden würde. Als „Terroristenhelfer“ würde er für Ewig im Gefängnis sitzen.

Viele Arabisch aussehende sind schon für viel weniger nach Guantanamo verfrachtet worden, wurden gefoltert und sitzen seit 10 Jahren unter unmenschlichen Bedingung in Ketten, ohne Anklage und ohne einem rechtsstaatlichen Verfahren. Man muss nur verdächtig aussehen, das reicht schon um entführt zu werden und mit einem Sack über den Kopf einen Freiflug mit CIA-Airlines in ein Foltergefängnis geschenkt zu bekommen, aus dem man nie mehr raus kommt.

Oder man darf die nächsten 14 Jahre im Gefängnis verbringen, nur weil man der Fahrer und Koch von Osama Bin Laden war, wie jetzt mit Ibrahim al-Qosi 50 passiert, der in Guantanamo von einem Militärtribunal dazu verurteilt wurde. Zum Vergleich, der Diener von Hitler, Heinz Linge, oder sein Fahrer, Erich Kempka, wurden nie deswegen angeklagt oder verurteilt.

Ein gutes Beispiel für zweierlei Mass der deutschen Justiz ist der Fall des sogenannten „Hamburger Terrorhelfer“ Mounir al-Motassadeq, der wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September zur Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Ihn hat man ohne Beweise vorlegen zu können beschuldigt, er hätte von den 9/11 Anschlagsplänen gewusst, obwohl er das vehement bestreitet. Das reicht schon. Man muss nur angeblich etwas wissen, nicht selber aktiv daran teilnehmen, und schon ist man schuldig Menschen ermordet zu haben.

Lassen wir mal beiseite, dass 9/11 gar nicht von arabischen Terroristen durchgeführt wurde, sondern ein selbst inszenierter Anschlag war, und deshalb die Anklage gegen al-Motassadeq völlig gegenstandslos ist. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hätte ja zuerst beweisen müssen, es fand überhaupt ein Anschlag durch die Beschuldigten statt, was sie nicht getan hat, sondern sie hat die ungeheuerliche Lüge der Bush-Regierung einfach als Fakt übernommen.

Dabei hat die Polizei von Dubai hieb und stichfeste Beweise vorgelegt, israelische Agenten haben den Mord an al-Mabhouh durchgeführt, mit Videoaufzeichnungen, Fotos und Passkopien der Täter. Besser geht’s nicht mehr. Das Killerkommando bestand aus zwölf britischen, sechs irischen, vier französischen, drei australischen und einem deutschen Passbesitzer, die alle gefälschte Ausweise benutzten, in dem man die Identität von ahnungslosen Staatsbürgern gestohlen hat und Brodsky hat mutmasslich für den deutschen Pass gesorgt.

Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Begehe Beihilfe zu Mord und du gehst Frei http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/08/begehe-beihilfe-zu-mord-und-du-gehst.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+SchallUndRauch+%28Schall+und+Rauch%29#ixzz0wqHotkfk

Samstag, 5. Juni 2010

Zu Köhlers Rücktritt als Bundespräsident

Es trifft den richtigen, aber leider nicht alle.

 Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag

 Kassel, 31. Mai 2010 - Zum überraschenden Rücktritt des
Bundespräsidenten Horst Köhler erklärte der Sprecher des
 Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel:

 Wenn Bundespräsident Köhler wegen seiner umstrittenen Äußerungen über die Bundeswehreinsätze sein Amt niederlegt, dann hat das eine gewisseKonsequenz. Seine Interviewäußerung vor gut einer Woche, wonach es deutschen Interessen entspräche, wenn die Bundeswehr zum Schutz von Handelswegen in Auslandseinsätze geschickt werden könne, war vielleicht ein zu offenes Wort zur falschen Zeit. Die Kritiker aus den etablierten Parteien, die ihm das Wort übel genommen haben, müssten aber wissen, dass der Sachverhalt selbst längst zum Kernbestand der offiziellen Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik gehört. Die Rohstoffsicherung und das Freihalten von internationalen Handelswegen waren bereits in den
Verteidigungspolitischen Richtlinien vom November 1992 (ähnlich wiederholt in den VPR vom Mai 2003) sowie in den Verteidigungs-Weißbüchern 1994 und 2006 als Aufgabe der Bundeswehr zugewiesen worden. Köhler plapperte auf seine unnachahmliche schlichte Art nur aus, was andere eleganter formuliert hatten - und was die Bundeswehr seit langem praktiziert, auch wenn die Kriege gegen Jugoslawien oder in Afghanistan anders begründet werden.
 Der Rücktritt trifft also den richtigen, aber eben leider nicht alle potenziellen Kandidaten. Bundeskanzlerin Merkel (aber auch schon ihr Vorgänger Schröder), Verteidigungsminister zu Guttenberg (aber
 selbstverständlich schon die Amtsvorgänger Scharping, Struck und Jung) müssten ihren Hut bzw. ihr Barett nehmen. Denn was sie an Militäreinsätzen befohlen haben und immer noch befehlen, ist weder vom
 Völkerrecht noch vom Grundgesetz gedeckt. Wer daran denkt, einen Krieg aus wirtschaftlichen Gründen zu führen, verstößt gegen das allgemeine Kriegsverbot. Im Grundgesetz heißt es hierzu: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." (GG Art. 26,1)

 Der Rücktritt Köhlers nährt den Verdacht, als sollte sich jemand, der sich nur ungeschickt ausgedrückt hat, selbst aus dem Verkehr ziehen, damit die anderen ungestört ihre Kriege weiter betreiben können. Etwa nach dem Muster: So etwas sagt man nicht, so etwas tut man. Horst Köhler weint die Friedensbewegung keine Träne nach. Ihr kommen vielmehr die Tränen, wenn sie an diejenigen denken, die noch in ihren Ämtern verbleiben.

 Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
 Peter Strutynski (Sprecher)

 Bei Rückfragen:
 Tel. 0561/804-2314; mobil: 0160 976 28 972

Horst Köhler hatte nach heftiger Kritik an seinen Äußerungen zu Kriegseinsätzen seinen sofortigen Rücktritt erklärt.
Hier das ungekürzte Interview:




Die, durch Blogger in die Wege geleiteten Proteste hatten Köhler &Co. wohl nicht erwartet.
Köhlers Vize-Sprecher äußerte schließlich, der Bundespräsident habe "als Beispiele für die Begründung militärischer Einsätze auch die Verhinderung regionaler Instabilität und den Schutz freier Handelswege genannt; diese Äußerungen des Bundespräsidenten beziehen sich auf die vom Deutschen Bundestag beschlossenen aktuellen Einsätze der Bundeswehr wie zum Beispiel die Operation ,Atalanta' gegen Piraterie".

Zwar hatte Köhler im Interview die Operation gegen die Piraten in Somalia nicht mit einem Wort erwähnt, da es im Interview um den Einsatz der Soldaten in afghanistan ging, aber wer meinen Beitrag über Somalia (Link:Operation) liest, sieht schnell dass es im Grunde egal ist ob er Somalia oder Afghanistan meint.

Samstag, 29. Mai 2010

"Ein brandgefährliches Urteil"

Die Juristin Kirsten Wiese kritisiert das Gebetsverbot für einen muslimischen Schüler. Es stelle die Religionsfreiheit infrage und beschwöre Konflikte herauf – und sei überdies völlig unverhältnismäßig.

taz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem muslimischen Schüler verboten, in der Schule zu beten, weil dies den Schulfrieden bedrohe. Hat dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung?

Kirsten Wiese: Ja. Hier wird ein ganz neues Konfliktfeld eröffnet. Bisher wurde mit Blick auf den Schulfrieden vor allem die Freiheit von Lehrkräften eingeschränkt, ein Kopftuch zu tragen. Jetzt kommt auch die Religionsfreiheit von Schülern in den Blick. 

weiterlesen: die tageszeitung  

Donnerstag, 25. März 2010

Wo endet freie Meinungsäußerung?

Aktionsbündnis gegen Rassismus und für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit


Aufruf zur Solidarität mit Sabine Schiffer

Von Dr. Helmut Aichele, Isa Paape und Manfred Kirscher
Die juristischen Entwicklungen nach der Ermordung von Marwa El-Sherbini in Dresden machen uns besorgt und – im wahrsten Wortsinne – betroffen. Denn sie betreffen auch uns! Gegen die Erlanger Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer ist ein Strafbefehl wegen übler Nachrede in Höhe von 6.000 EUR bzw. zwei Monaten Haft ergangen, weil sie in einem Interview geäußert habe, der Fehlschuss des Polizisten auf den Ehemann der Ermordeten müsse auf mögliche rassistische Zusammenhänge hin untersucht werden – dies wurde in verschiedenen Interviews jeweils unterschiedlich formuliert.

Diese juristische Vorgehensweise macht uns betroffen, weil sie auch uns und unser Rechtsstaatsverständnis betrifft.
* Unabhängig davon, ob man es – wie in der Berliner Zeitung vom 5. und 6. Januar erörtert – für notwendig erachtet, dass die offenen Fragen um den Mord in Dresden weitere Untersuchungen erfordern
* unabhängig davon, ob man die pointierte Vermutung Schiffers voll inhaltlich teilt oder nicht:
Es kann und darf nicht sein, dass durch juristische Einschüchterungsversuche Meinungs- und Pressefreiheit beschnitten werden! Es kann und darf nicht sein, dass freies wissenschaftliches Forschen, Denken und Spekulieren, wie hier im Kontext der Rassismusforschung, durch eine eingeengte und fachfremde juristische Vorgehensweise beschränkt werden soll, die in unseren Augen den Ansprüchen an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nur schwerlich genügt.
Es muss in Deutschland möglich sein, begründete und begründbare Beobachtungen, Thesen, Möglichkeiten und Vermutungen anzustellen – auch und gerade öffentlich, um den Erkenntnisgewinn zu befördern. Das ist die Aufgabe von Wissenschaft und auch von Medien als Vierter Gewalt. Wissenschaft und freie Presse haben von Verfassungswegen das Recht und die Aufgabe, das Parlament bei der Kontrolle die Staatsgewalt zu unterstützen und die Teilnahme des Bürgers am demokratischen Diskussionsprozess zu fördern. Auch und gerade um für Bürgerrechte und Demokratie gefährliche Tendenzen zu benennen. Die Befürchtung, dass die Polizei hier in Sachen Reflexion von in der Gesellschaft weit verbreiteten rassistischen Stereotypen ein Ausbildungsdefizit hat, ist möglich, und muss deshalb öffentlich ausgesprochen werden können. Wie sollen denn in diesem Staat Probleme gelöst werden, die ohne das Risiko der Strafverfolgung nicht mehr benannt werden können? Das Gewaltmonopol des Staates ist u.a. auch damit zu rechtfertigen, dass es dieses Recht sichert und nicht beschneidet.
Es kam immer wieder zu Übergriffen gegen die Unabhängigkeit der Vierten Gewalt: beispielhaft seien hier die Verfahren der Presserechtskammer am Landgericht Hamburg genannt sowie die sog. Cicero-Affäre von 2005, als die Staatsanwaltschaft Potsdam die Redaktionsräume durchsuchen ließ. Der Strafbefehl gegen Sabine Schiffer, der um ein Vielfaches höher ist als im Beleidigungsfall des späteren Täters Wiens gegen El-Sherbini – hat deshalb eine offensichtliche einschüchternde Wirkung, die wir auch schon an uns beobachten.
Wir fragen uns, ob nicht allein hierin bereits eine extreme Schieflage und das Messen mit zweierlei Maß deutlich werden – etwa wenn es darum geht, die Meinungsfreiheit gegenüber Muslimen zu verteidigen oder auch dann, wenn sie uns selbst weh tut. Dass es strukturellen und subtilen Rassismus an vielen Stellen in unserem Alltag gibt und dass wir entsprechend – unbewusst und ungewollt – „erzogen“ werden, ist in der Wissenschaft unbestritten.

Dabei geht es nicht darum, einzelne Personen wie den Polizisten, der auf Marwa El-Sherbinis Ehemann schoss, „an den Pranger“ zu stellen – es geht nicht um ihn persönlich, sondern um den Vorfall, der darauf hindeuten könnte, welche (mentalen) Strukturen Polizeiarbeit ganz generell beeinflussen – wie auch den Rest der Gesellschaft. In der Debatte ist der Beamte nie – auch nicht von Schiffer – persönlich oder namentlich angegriffen worden, was verdeutlicht, wie absurd der Vorwurf der „üblen Nachrede“ ist.
Wissenschaft und Medien müssen dabei behilflich sein, ein verstärktes Problembewusstsein und damit auch die Chance für Verbesserungen in der Öffentlichkeit zu pflegen.
Und dazu braucht es Menschen, die nicht besonders mutig sein müssen, sondern die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, um nachzudenken und um Veränderungen anzustoßen. Menschen, die hier ihre – und eben auch unsere! – Verantwortung wahrnehmen, haben ein Recht auf rechtsstaatliche Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität.
Deshalb erklären wir uns mit Sabine Schiffer solidarisch und deshalb sehen wir uns veranlasst, uns als Aktionsbündnis gegen Rassismus und für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zusammen zu schließen und für rege Diskussion und Beteiligung zu werben. (PK)
V.i.S.d.P.: Dr. Helmut Aichele, Isa Paape und Manfred Kirscher
Quelle: thegrandchessboard

Das Interview zu ihrem Freispruch gibt es hier: MP3

Westerwelles Schmarotzer

Dienstag, 16. März 2010

Null-Euro-Jobs“ für Arbeitslose. Die SPD reitet auf der Westerwelle

Von REDAKTION/dpa, 8. März 2010 -

Das hätte sich auch ein Guido Westerwelle wohl nur schwer vorstellen können: Nur wenige Wochen nachdem er in einem rechtspopulistischen Vorstoß die Hartz-IV-Empfänger zum Schneeschippen verdonnern wollte, beginnt das Führungspersonal der SPD voll auf seine Linie einzuschwenken. So sprach sich Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit für mehr Druck auf junge Hartz-IV-Empfänger aus. „Den alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Mann, der nicht arbeiten will, muss man notfalls auch durch Kürzungen etwas beflügeln“, sagte der SPD-Bundesvize dem Springer-Blatt „Welt am Sonntag“.

Geht es nach der Spitzenkandidatin der SPD für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, dann sollen Hartz-IV- Empfänger demnächst sogar für Arbeiten in Altenheimen oder Sportvereinen verpflichtet werden „Diese Menschen können zum Beispiel in Altenheimen Senioren Bücher vorlesen, in Sportvereinen helfen oder Straßen sauber halten“, sagte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende dem Spiegel. Statt einer ordentlichen Bezahlung sollen sie dafür aber nur einen symbolischen Aufschlag auf die Hartz-IV-Sätze bekommen. Während sie aus den Reihen der FDP für diese Form der Wahlkampfhilfe Lob erhielt, war die Kritik der anderen Parteien zum Teil ungewöhnlich scharf.
Quelle und weiterlesen: hintergrund

Eine Meldung der der Nachrichtenagentur dpa. Wie schön. Fragt sich nur ob diese Meldung absichtlich oder versehendlich rausgegeben wurde, bzw. ob da womöglich steinaltes Material "aufgehübscht" wurde. Oder hat da die Redaktion von Hintergrund gepennt?

Tatsache ist, das die Beschäftigung von sogenannten 1€-Jobbern/Hartz IV-Empfängern in Altenheimen keinesfalls eine Planung ist, sondern schon seit Jahren alltägliche Realität.
Doch lesen jene Jobber der den Senioren keine Bücher vor. Nein, sie leisten jene Dienste die ursprünglich mal von ausgebildeten Fachkräften geleistet werden.
Der Verzicht auf jene Fachkräfte hat logische Gründe.
  1. Hartz IV- Empfänger beziehen ihre "symbolische Entlohnung" von der ARGE und nicht vom Arbeitgeber
  2. Arbeitgeber bekommen oftmals noch finanzielle Geschenke für die Beschäftigung jener Jobber- natürlich ebenfalls vom Staat
  3. Personalkosten entfallen und die Arbeit wird trotzdem erledigt (Qualität irrelevant)
Neben jenen Jobbern kann man auch auf eine Vielzahl Praktikanten zugreifen die oftmals von Schulen geschickt werden um das Arbeitsleben anzusehen. Auch hier ist alles Gratis, denn Praktikanten werden nicht bezahlt.
Hartz IV- Empfänger werden als 1€- Jobber schon seit Jahren in Vereinen, im Landschaftsbau etc eingesetzt und haben einen Fülle an regulären Arbeitsplätzen vernichtet. Das ist weder neu noch ist es eine aktuelle Überlegung der Politiker.
Neu ist nur die Überlegung jenen Harzt IV- Empfängern jetzt auch die minimale Entlohnung vorzuenthalten und statt 1€- jetzt 0€-Jobber zu beschäftigen.

Ob 1€ oder 0€ ist letztlich egal. Das Problem der mangelnden Arbeitsstellen wird ebensowenig angepackt wie die Vernichtung von Arbeitsstellen durch solche Maßnahmen.

Auch heißt es in diesem Artikel Wowereit wäre für Kürzungen bei Arbeitsunwilligkeit.
Wenn wir mal großzügig übersehen das dies so klingt als wäre dies ein flächendeckendes normales Verhalten von Hartz IV- Empfängern bleibt auf jeden Fall zu erwähnen das Kürzungen bis zu 100 % bei anhaltender Arbeitsunwilligkeit ebenfalls keine Überlegung sondern schon lange existierende Möglichkeit der ARGEn ist und von denen auch genutzt wird.

Hier eigt sich mal wieder deutlich warum ich von Mainstream- und Nachrichtenagentur- Meldungen nichts halte. Enttäuscht bin ich jedoch von Hintergrund. Da hat wohl jemand gepennt.

Sonntag, 14. März 2010

Grundrechte in der EU

Erstellt am

18.10.09@08:51:03vonAdmin Ausgabedatum: 18.10.09 @ 07:24:12
Die Grundrechte in der EU


Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008

Auszüge:

Das Europäische Parlament ,

* bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten nach wie vor einer Kontrolle ihrer eigenen Maßnahmen und Praktiken im Bereich der Menschenrechte durch die Europäische Union entziehen und versuchen, den Schutz dieser Rechte rein einzelstaatlich zu regeln, was die aktive Rolle der Europäischen Union in der Welt als Verfechterin der Menschenrechte beeinträchtigt und die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Grundrechte verringert;

* verweist darauf, dass der EuGH nach Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags die Aufgabe hat, für die Einhaltung der Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der EMRK sowie aus anderen völkerrechtlichen Instrumenten ergeben, zu sorgen;

* unterstreicht, dass Artikel 7 des EU-Vertrags ein europäisches Verfahren vorsieht, um sicherzustellen, dass schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Europäischen Union nicht stattfinden, dass jedoch von einem solchen Verfahren nie Gebrauch gemacht wurde, obwohl Verstöße in den EU-Mitgliedstaaten begangen werden, wie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte belegt ist; fordert die EU-Institutionen zur Einrichtung eines Monitoring-Mechanismus und zur Festlegung einer Reihe objektiver Kriterien für die Umsetzung von Artikel 7 des EU-Vertrags auf;

Allgemeine Empfehlungen:

* ist der Auffassung, dass die Durchsetzung der Grundrechte ein Ziel der gesamten europäischen Politik sein muss; ist der Auffassung, dass die Organe der Europäischen Union deshalb aktiv die Grundrechte fördern und schützen und sie bei der Erarbeitung und Annahme von Rechtsvorschriften uneingeschränkt berücksichtigen sollten;

* erinnert daran, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind, und dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke oder in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht, dass die Lebensbedingungen in diesen geschlossenen Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sachkundig überprüft werden müssen, sowohl was die Vorschriften als auch was die Praktiken betrifft;

* fordert den Rat auf, in seinen künftigen Jahresberichten zur Lage der Menschenrechte in der Welt nicht nur die Situation in der Welt, sondern auch die Lage in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu analysieren; ist der Auffassung, dass eine solche zweigleisige Analyse deutlich machen würde, dass sich in die Europäische Union in gleicher Weise für den Schutz der Menschenrechte in ihrem Innern wie auch außerhalb ihrer Grenzen einsetzt, damit verhindert wird, dass verschiedene Maßstäbe angelegt werden;


Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

* bekundet seine Besorgnis über die hohe Zahl der Verstöße gegen die EMRK in EU-Mitgliedstaaten und fordert sie nachdrücklich auf, entsprechende Urteile umzusetzen und strukturelle Mängel und systematische Verletzungen der Menschenrechte durch die Einführung notwendiger Reformen anzugehen;

* ist besorgt über die Tatsache, dass die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus oft dazu geführt hat, dass das Niveau des Schutzes der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere des Grundrechts auf Privatsphäre, Datenschutz und Nicht-Diskriminierung, gesenkt wurde, und ist der Auffassung, dass die Europäische Union international entschlossener tätig werden muss, um eine echte Strategie auf der Grundlage der umfassenden Einhaltung internationaler Standards und Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sowie des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Einklang mit den Artikeln 7 und 8 der Charta zu fördern

* fordert die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen(6) umzusetzen;


Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen



* weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;

* stellt mit Besorgnis fest, dass die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht zufriedenstellend ist, und schließt sich diesbezüglich der Bewertung im Jahresbericht 2008 der Agentur an; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dringend auf, diese Maßnahmen konkret umzusetzen, insbesondere die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, und verweist darauf, dass diese Richtlinien Mindeststandards vorsehen und deshalb die Grundlage für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik bilden sollten

Minderheiten

* stellt fest, dass mit den jüngsten Erweiterungen der Europäischen Union zu den ca. 50 Minderheitengruppen, die es in der EU-15 gab, fast 100 weitere Gruppen hinzugekommen sind

* unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Regional- bzw. Minderheitensprachen und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Recht, in der Muttersprache zu sprechen und unterrichtet zu werden, eines der elementarsten Grundrechte ist;

Chancengleichheit

* fordert die Mitgliedstaaten auf, die in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau niedergelegten Rechte verstärkt zu wahren, zu schützen und umzusetzen, und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Vorbehalte aufzuheben und das Fakultativprotokoll(12) zu diesem Übereinkommen zu ratifizieren; betont gleichzeitig, dass sie die im Rahmen der UN-Erklärung und der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 eingegangenen Verpflichtungen konsequent einhalten müssen;

* fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union auf, durch effiziente Maßnahmen gegen die direkte und indirekte Diskriminierung von Frauen in allen Bereichen (einschließlich Ehe, Partnerschaft und anderen familiären Beziehungen) und gegen mehrfache Diskriminierung (die aus Gründen des Geschlechts und zugleich aus anderen Gründen erfolgt) vorzugehen;

* betont, dass zwar Fortschritte bei der Frauenbeschäftigung erzielt wurden, Frauen trotz ihres hohen Ausbildungsniveaus jedoch weiterhin in bestimmten Berufen konzentriert werden, für dieselbe Arbeit nach wie vor schlechter entlohnt werden als Männer und in Entscheidungsfunktionen weniger vertreten sind und dass sie von den Arbeitgebern weiterhin mit Misstrauen betrachtet werden, was Schwangerschaft und Mutterschaft betrifft; ist der Auffassung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle ernsthaft angegangen werden muss, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten;

* fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen

Fremdenfeindlichkeit

* fordert Rat und Kommission sowie die verschiedenen Ebenen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und Übergriffen auf Minderheitengruppen, einschließlich Roma, traditionelle ethnische Minderheiten und Drittstaatsangehörige in den Mitgliedstaaten, zu koordinieren, damit die Grundsätze von Toleranz und Nichtdiskriminierung gewahrt werden und die soziale, wirtschaftliche und politische Integration gefördert wird; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die Zuständigkeit des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zur Entgegennahme und Prüfung individueller Mitteilungen im Rahmen des Internationalen Übereinkommens der UNO zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu erklären;

* fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Entschiedenheit jede Art der Anstachelung zum Hass in rassistischen Sendungen in den Medien und Artikel, in denen Intoleranz gepredigt wird, in der Form von Verbrechen aus Hass gegen Roma, Einwanderer, Ausländer, traditionelle nationale Minderheiten und andere Minderheitengruppen oder durch Auftreten rechtsextremer Bands und Konzerte, die oft in aller Öffentlichkeit stattfinden, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, zu verfolgen; fordert ferner die politischen Parteien und Bewegungen, die einen starken Einfluss auf die Massenmedien ausüben, auf, von Äußerungen des Hasses und Verleumdungen gegen Minderheiten in der Union Abstand zu nehmen;

Junge, ältere und behinderte Menschen

* fordert die Mitgliedstaaten auf, eine noch stärkere Einbeziehung der Sozialpartner bei der Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters zu fördern und den Zugang von jungen und älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsprogrammen entscheidend zu verbessern;

* fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Mittel, die die Mitgliedstaaten für die Bereitstellung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten, den Kriterien des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen und dass die Mittel für angemessene Betreuungsdienste innerhalb des Lebensumfelds und in den Familien sowie für Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens bereitgestellt werden

Kultur

* hebt die Bedeutung der Medien bei der Förderung von Vielfalt, Multikulturalismus und Toleranz hervor; fordert alle Mediendienste eindringlich auf, der Verbreitung von Inhalten vorzubeugen, die geeignet sind, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz oder jeder Art von Diskriminierung Vorschub zu leisten

* unterstreicht die wichtige Rolle der Medienkompetenz im Hinblick auf gerechte und gleiche Bildungschancen für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union;

Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung



* ist entsetzt über das tragische Schicksal der Menschen, die bei dem Versuch, auf europäisches Gebiet zu gelangen, umkommen oder in die Hände von Schleusern oder Menschenhändlern fallen;

* fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame und langfristige Politik für legale Einwanderung einzuführen sowie den tatsächlichen Zugang zum Gebiet der Europäischen Union und zu einem Verfahren mit flexibleren und koordinierten Regeln für Asylsuchende zu garantieren

Integration

* ist besorgt darüber, dass Hunderttausende von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen vom beruflichen, sozialen und politischen Leben ausgeschlossen sind, weil keine wirksamen Integrationsmaßnahmen ergriffen werden, wodurch das Ziel der Europäischen Union der Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands untergraben wird; erkennt die Gefahr, dass die Ausgrenzung den Menschen in eine schwierige Lage bringen kann, wodurch der Weg zu Radikalisierung, zum Menschenhandel und zu anderen Formen der Ausbeutung geöffnet wird;

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

* ist besorgt über die Tatsache, dass sich die Zahl der Einrichtungen für den Gewahrsam von Ausländern in den Mitgliedstaaten und an ihren Grenzen seit einigen Jahren vervielfacht hat;

Meinungsfreiheit

* setzt sich für die Meinungsfreiheit als Grundwert der Europäischen Union ein; ist der Auffassung, dass sie im Rahmen der geltenden Gesetze und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden und auf der Achtung des Rechts der Mitmenschen beruhen muss;

* betrachtet die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Presse als universelle Rechte, die von keiner Einzelperson oder keiner Gruppe, die sich von einer mündlichen oder schriftlichen Meinung angegriffen fühlt, angetastet werden dürfen; betont gleichzeitig, dass die Gerichte das Recht auf Schadenersatz bei Verbreitung falscher Informationen oder bei Verleumdung nach den geltenden Rechtsvorschriften gewährleisten müssen

* ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit immer im Rahmen der geltenden Gesetze wahrgenommen werden muss; ist jedoch gleichzeitig besorgt darüber, dass die in den letzten Jahren herrschende Tendenz, bestimmte Themen aus der öffentlichen Debatte zu verbannen, in vielen Mitgliedstaaten zu einer inoffiziellen Zensur bzw. zur Selbstzensur in den Medien führt;

Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit

* verweist darauf, dass nahezu 20 % der Kinder in der Europäischen Union unter der Armutsschwelle leben und dass die am meisten gefährdeten unter ihnen aus Familien mit nur einem Elternteil und/oder im Ausland geborenen Eltern stammen

* fordert die Kommission auf, sich um die Aufnahme der verschiedenen Strategien, die sich gezielt mit Armut von Kindern und ihren Familien, Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Integration von Minderheiten beschäftigen, in alle einschlägigen Entwicklungsstrategien zu bemühen

Diskriminierung

* fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der vielfältigen Diskriminierung von jungen Menschen und Kindern besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die häufig die verschiedensten Formen annimmt, von der vor allem Kinder, die in Armut leben, Straßenkinder und junge Menschen, die ethnischen Minderheiten oder Migrantengruppen angehören, sowie behinderte Kinder und junge Menschen betroffen sind und die dazu führt, dass ihnen der Zugang zu Bildung und Gesundheitsfürsorge verwehrt bleibt;

* fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Diskriminierung im Bildungswesen zu kämpfen

Unterstützung für Kinder

* fordert die Mitgliedstaaten auf, tätig zu werden, damit das Recht des Kindes auf eine Familie gewährleistet wird, und deshalb dafür zu sorgen, dass wirksame Lösungen gefunden werden, um die Trennung von Eltern und Kindern sowie die Aussetzung von Kindern zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinder nicht länger in großen Heimen unterzubringen und statt dessen die bestehenden Strukturen zu reformieren und wirksame alternative pädagogische Strukturen zu entwickeln und zu fördern, die eine Betreuung in Familien oder Gemeinschaften ermöglichen

* fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Qualität der Strukturen für die Kinderbetreuung gesichert ist, wozu auch berufliche Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung für jene gehören, die sich beruflich mit Kinderbetreuung befassen; betont, dass diese Strukturen und die dort Beschäftigten den Kindern solide Grundlagen für deren Zukunft bieten und auch den Eltern nützen, vor allem Eltern, die beruflich sehr belastet sind, oder Alleinerziehenden, und dass sie auch eine Alternative für die Kinder darstellen, deren familiäre Betreuung mangelhaft ist oder nicht existiert;

Teilhabe

* verweist darauf, dass Kinder das Recht haben, je nach Alter und Reife eine eigene Meinung zu äußern, und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich einer Gruppe von Kindern oder einer Organisation anzuschließen, damit sie in diesem Rahmen andere Kinder kennenlernen und sich ausdrücken können; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden deshalb auf, Projekte zu fördern, in denen Kinder die Möglichkeit haben, sich auszudrücken, und zwar im Rahmen von lokalen Kinderräten oder -parlamenten, wobei zu gewährleisten ist, dass die am meisten ausgegrenzten Kinder einbezogen werden und dass Kinder umfassend über diesbezügliche Aktivitäten informiert werden;

Soziale Rechte

* ist der Auffassung, dass Armut und soziale Ausgrenzung nur bekämpft werden können, wenn die gesamten Grundrechte, und insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller, gewährleistet werden;

Armut

* betont nachdrücklich, dass in Artikel 30 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung festgelegt ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Charta zu ratifizieren

* betont die zunehmende Bedeutung, die aktiven Integrationsmaßnahmen für Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, zukommt;

* betont nachdrücklich, dass äußerste Armut und soziale Ausgrenzung eine Verletzung sämtlicher Grundrechte darstellen;

* tritt für ein Modell der sozialen und nachhaltigen Entwicklung ein, das einem Ansatz entspricht, der auf den sozialen Rechten beruht und der grundsätzlich auf einen stärkeren sozialen Zusammenhalt abzielt;

Arbeitnehmer

* weist nachdrücklich darauf hin, dass die Transparenz des Arbeitsmarkts verbessert werden muss, und zwar so, dass jede Arbeit (Zeitarbeit, feste Arbeitsplätze, Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit oder Honorararbeit) gemeldet und angemessen entlohnt wird und dass die Rechte der Arbeitnehmer uneingeschränkt gewahrt werden;

stellt fest, dass es nicht in allen Mitgliedstaaten einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt; fordert Instrumente, mit denen allen ein angemessenes Einkommensniveau gewährleistet wird, so dass alle arbeitenden Menschen in der Europäischen Union so entlohnt werden, dass sie ein würdiges Leben führen können;

* ermuntert die Unternehmen, sich Verfahren für die Einstellung und die berufliche Entwicklung zu eigen zu machen, die ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht zu Diskriminierungen führen, und so die Beschäftigung von Frauen, Jugendlichen und Behinderten zu fördern;

* verweist darauf, dass Diskriminierung auch als Beeinträchtigung der vier Grundfreiheiten – insbesondere der Freizügigkeit von Personen – gesehen werden muss und als solche ein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarktes darstellt;

* fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale Integration der am schwersten auf dem Arbeitsmarkt Vermittelbaren zu unterstützen und das Phänomen der Erwerbsarmut anzugehen;

Senioren

* ist der Auffassung, dass die Alterung der Bevölkerung eine Herausforderung darstellt und als Chance betrachtet werden sollte, um Menschen mit langjährigen und wertvollen Erfahrungen enger in die Gesellschaft einzubeziehen, womit ein aktives Altern gefördert wird; vertritt die Auffassung, dass Anstrengungen zur Einbeziehung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt unternommen werden müssen;

* verweist darauf, dass in Artikel 25 der Charta das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben niedergelegt ist; empfiehlt deshalb, dass in Verbindung mit den Artikeln 34 und 35 der Charta Maßnahmen im Bereich der medizinischen Prävention und der sozialen Sicherheit für ältere Menschen ergriffen werden, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen;

Quelle und vollständiger Beitrag:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2009-0019+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Gegen das Bayrische Versammlungsgesetz

Eine witzige Aufklärungs-Aktion des ASR-Stammtisches München.
Nachahmung erwünscht!!!

Erklärung in 1. und 2. Teil. Aktion im 3. Teil




Donnerstag, 4. März 2010

“Bravo!” Gen-Kartoffel Amflora zugelassen

Von Sigrid Totz, via greenpeace.de

Die EU-Kommission hat die Gen-Kartoffel Amflora genehmigt. Die Zulassung erstreckt sich auf den Anbau und die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln. Die Amflora ist die erste genmanipulierte Pflanze, die seit 1998 in der EU zugelassen wird. Die FDP wird sich freuen. Sie hat die Förderung der Gen-Kartoffel hierzulande sogar in den Koalitionsvertrag schreiben lassen.
“Es ist schockierend, dass die neue Kommission mit dieser Entscheidung die erheblichen ökologischen und gesundheitlichen Risiken der umstrittenen Gen-Kartoffel ignoriert”, kommentiert Martin Hofstetter von Greenpeace. Der Agrarökonom fürchtet, dass die Kommission gegen den Willen einer breiten Öffentlichkeit und gegen alle guten Argumente einen Pro-Gentechnikkurs einleiten will.
Veraltet, riskant, überflüssig

Der Konzern BASF bemüht sich schon seit 13 Jahren um eine Zulassung für seine Industriekartoffel. Die Amflora produziert besonders viel Stärke in Form von Amylopektin. Diese Substanz wird als Rohstoff für technische Produkte wie Kleister benötigt. Da eine Verunreinigung von normalen Lebens- und Futtermitteln mit Gen-Pflanzen niemals auszuschließen ist, hat das Unternehmen dafür die Zulassung gleich mitbeantragt.

Weiterlesen: gesundheitliche Aufklärung

Donnerstag, 18. Februar 2010

Die Grundrechte in der EU

Erstellt am
18.10.09@08:51:03vonAdmin Ausgabedatum: 18.10.09 @ 07:24:12

Die Grundrechte in der EU

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008

Auszüge:
Das Europäische Parlament ,
  • bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten nach wie vor einer Kontrolle ihrer eigenen Maßnahmen und Praktiken im Bereich der Menschenrechte durch die Europäische Union entziehen und versuchen, den Schutz dieser Rechte rein einzelstaatlich zu regeln, was die aktive Rolle der Europäischen Union in der Welt als Verfechterin der Menschenrechte beeinträchtigt und die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Grundrechte verringert;
  • verweist darauf, dass der EuGH nach Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags die Aufgabe hat, für die Einhaltung der Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der EMRK sowie aus anderen völkerrechtlichen Instrumenten ergeben, zu sorgen;
  • unterstreicht, dass Artikel 7 des EU-Vertrags ein europäisches Verfahren vorsieht, um sicherzustellen, dass schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der Europäischen Union nicht stattfinden, dass jedoch von einem solchen Verfahren nie Gebrauch gemacht wurde, obwohl Verstöße in den EU-Mitgliedstaaten begangen werden, wie durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte belegt ist; fordert die EU-Institutionen zur Einrichtung eines Monitoring-Mechanismus und zur Festlegung einer Reihe objektiver Kriterien für die Umsetzung von Artikel 7 des EU-Vertrags auf;
Allgemeine Empfehlungen:
  • ist der Auffassung, dass die Durchsetzung der Grundrechte ein Ziel der gesamten europäischen Politik sein muss; ist der Auffassung, dass die Organe der Europäischen Union deshalb aktiv die Grundrechte fördern und schützen und sie bei der Erarbeitung und Annahme von Rechtsvorschriften uneingeschränkt berücksichtigen sollten;
  • erinnert daran, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind, und dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke oder in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht, dass die Lebensbedingungen in diesen geschlossenen Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sachkundig überprüft werden müssen, sowohl was die Vorschriften als auch was die Praktiken betrifft;
  • fordert den Rat auf, in seinen künftigen Jahresberichten zur Lage der Menschenrechte in der Welt nicht nur die Situation in der Welt, sondern auch die Lage in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu analysieren; ist der Auffassung, dass eine solche zweigleisige Analyse deutlich machen würde, dass sich in die Europäische Union in gleicher Weise für den Schutz der Menschenrechte in ihrem Innern wie auch außerhalb ihrer Grenzen einsetzt, damit verhindert wird, dass verschiedene Maßstäbe angelegt werden;

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
  • bekundet seine Besorgnis über die hohe Zahl der Verstöße gegen die EMRK in EU-Mitgliedstaaten und fordert sie nachdrücklich auf, entsprechende Urteile umzusetzen und strukturelle Mängel und systematische Verletzungen der Menschenrechte durch die Einführung notwendiger Reformen anzugehen;
  • ist besorgt über die Tatsache, dass die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus oft dazu geführt hat, dass das Niveau des Schutzes der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere des Grundrechts auf Privatsphäre, Datenschutz und Nicht-Diskriminierung, gesenkt wurde, und ist der Auffassung, dass die Europäische Union international entschlossener tätig werden muss, um eine echte Strategie auf der Grundlage der umfassenden Einhaltung internationaler Standards und Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sowie des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Einklang mit den Artikeln 7 und 8 der Charta zu fördern
  • fordert die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen(6) umzusetzen;

Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen
  • weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;
  • stellt mit Besorgnis fest, dass die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht zufriedenstellend ist, und schließt sich diesbezüglich der Bewertung im Jahresbericht 2008 der Agentur an; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, dringend auf, diese Maßnahmen konkret umzusetzen, insbesondere die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, und verweist darauf, dass diese Richtlinien Mindeststandards vorsehen und deshalb die Grundlage für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik bilden sollten
Minderheiten

  • stellt fest, dass mit den jüngsten Erweiterungen der Europäischen Union zu den ca. 50 Minderheitengruppen, die es in der EU-15 gab, fast 100 weitere Gruppen hinzugekommen sind
  • unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Regional- bzw. Minderheitensprachen und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Recht, in der Muttersprache zu sprechen und unterrichtet zu werden, eines der elementarsten Grundrechte ist;
Chancengleichheit

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, die in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau niedergelegten Rechte verstärkt zu wahren, zu schützen und umzusetzen, und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Vorbehalte aufzuheben und das Fakultativprotokoll(12) zu diesem Übereinkommen zu ratifizieren; betont gleichzeitig, dass sie die im Rahmen der UN-Erklärung und der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 eingegangenen Verpflichtungen konsequent einhalten müssen;
  • fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union auf, durch effiziente Maßnahmen gegen die direkte und indirekte Diskriminierung von Frauen in allen Bereichen (einschließlich Ehe, Partnerschaft und anderen familiären Beziehungen) und gegen mehrfache Diskriminierung (die aus Gründen des Geschlechts und zugleich aus anderen Gründen erfolgt) vorzugehen;
  • betont, dass zwar Fortschritte bei der Frauenbeschäftigung erzielt wurden, Frauen trotz ihres hohen Ausbildungsniveaus jedoch weiterhin in bestimmten Berufen konzentriert werden, für dieselbe Arbeit nach wie vor schlechter entlohnt werden als Männer und in Entscheidungsfunktionen weniger vertreten sind und dass sie von den Arbeitgebern weiterhin mit Misstrauen betrachtet werden, was Schwangerschaft und Mutterschaft betrifft; ist der Auffassung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle ernsthaft angegangen werden muss, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten;
  • fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen
Fremdenfeindlichkeit

  • fordert Rat und Kommission sowie die verschiedenen Ebenen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und Übergriffen auf Minderheitengruppen, einschließlich Roma, traditionelle ethnische Minderheiten und Drittstaatsangehörige in den Mitgliedstaaten, zu koordinieren, damit die Grundsätze von Toleranz und Nichtdiskriminierung gewahrt werden und die soziale, wirtschaftliche und politische Integration gefördert wird; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die Zuständigkeit des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zur Entgegennahme und Prüfung individueller Mitteilungen im Rahmen des Internationalen Übereinkommens der UNO zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu erklären;
  • fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Entschiedenheit jede Art der Anstachelung zum Hass in rassistischen Sendungen in den Medien und Artikel, in denen Intoleranz gepredigt wird, in der Form von Verbrechen aus Hass gegen Roma, Einwanderer, Ausländer, traditionelle nationale Minderheiten und andere Minderheitengruppen oder durch Auftreten rechtsextremer Bands und Konzerte, die oft in aller Öffentlichkeit stattfinden, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, zu verfolgen; fordert ferner die politischen Parteien und Bewegungen, die einen starken Einfluss auf die Massenmedien ausüben, auf, von Äußerungen des Hasses und Verleumdungen gegen Minderheiten in der Union Abstand zu nehmen;
Junge, ältere und behinderte Menschen

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, eine noch stärkere Einbeziehung der Sozialpartner bei der Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters zu fördern und den Zugang von jungen und älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsprogrammen entscheidend zu verbessern;
  • fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Mittel, die die Mitgliedstaaten für die Bereitstellung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten, den Kriterien des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen und dass die Mittel für angemessene Betreuungsdienste innerhalb des Lebensumfelds und in den Familien sowie für Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens bereitgestellt werden
Kultur

  • hebt die Bedeutung der Medien bei der Förderung von Vielfalt, Multikulturalismus und Toleranz hervor; fordert alle Mediendienste eindringlich auf, der Verbreitung von Inhalten vorzubeugen, die geeignet sind, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz oder jeder Art von Diskriminierung Vorschub zu leisten
  • unterstreicht die wichtige Rolle der Medienkompetenz im Hinblick auf gerechte und gleiche Bildungschancen für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union;
Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
  • ist entsetzt über das tragische Schicksal der Menschen, die bei dem Versuch, auf europäisches Gebiet zu gelangen, umkommen oder in die Hände von Schleusern oder Menschenhändlern fallen;
  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame und langfristige Politik für legale Einwanderung einzuführen sowie den tatsächlichen Zugang zum Gebiet der Europäischen Union und zu einem Verfahren mit flexibleren und koordinierten Regeln für Asylsuchende zu garantieren
Integration

  • ist besorgt darüber, dass Hunderttausende von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen vom beruflichen, sozialen und politischen Leben ausgeschlossen sind, weil keine wirksamen Integrationsmaßnahmen ergriffen werden, wodurch das Ziel der Europäischen Union der Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands untergraben wird; erkennt die Gefahr, dass die Ausgrenzung den Menschen in eine schwierige Lage bringen kann, wodurch der Weg zu Radikalisierung, zum Menschenhandel und zu anderen Formen der Ausbeutung geöffnet wird;
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

  • ist besorgt über die Tatsache, dass sich die Zahl der Einrichtungen für den Gewahrsam von Ausländern in den Mitgliedstaaten und an ihren Grenzen seit einigen Jahren vervielfacht hat;
Meinungsfreiheit

  • setzt sich für die Meinungsfreiheit als Grundwert der Europäischen Union ein; ist der Auffassung, dass sie im Rahmen der geltenden Gesetze und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden und auf der Achtung des Rechts der Mitmenschen beruhen muss;
  • betrachtet die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Presse als universelle Rechte, die von keiner Einzelperson oder keiner Gruppe, die sich von einer mündlichen oder schriftlichen Meinung angegriffen fühlt, angetastet werden dürfen; betont gleichzeitig, dass die Gerichte das Recht auf Schadenersatz bei Verbreitung falscher Informationen oder bei Verleumdung nach den geltenden Rechtsvorschriften gewährleisten müssen
  • ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit immer im Rahmen der geltenden Gesetze wahrgenommen werden muss; ist jedoch gleichzeitig besorgt darüber, dass die in den letzten Jahren herrschende Tendenz, bestimmte Themen aus der öffentlichen Debatte zu verbannen, in vielen Mitgliedstaaten zu einer inoffiziellen Zensur bzw. zur Selbstzensur in den Medien führt;
Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit
  • verweist darauf, dass nahezu 20 % der Kinder in der Europäischen Union unter der Armutsschwelle leben und dass die am meisten gefährdeten unter ihnen aus Familien mit nur einem Elternteil und/oder im Ausland geborenen Eltern stammen
  • fordert die Kommission auf, sich um die Aufnahme der verschiedenen Strategien, die sich gezielt mit Armut von Kindern und ihren Familien, Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Integration von Minderheiten beschäftigen, in alle einschlägigen Entwicklungsstrategien zu bemühen
Diskriminierung

  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der vielfältigen Diskriminierung von jungen Menschen und Kindern besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die häufig die verschiedensten Formen annimmt, von der vor allem Kinder, die in Armut leben, Straßenkinder und junge Menschen, die ethnischen Minderheiten oder Migrantengruppen angehören, sowie behinderte Kinder und junge Menschen betroffen sind und die dazu führt, dass ihnen der Zugang zu Bildung und Gesundheitsfürsorge verwehrt bleibt;
  • fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Diskriminierung im Bildungswesen zu kämpfen
Unterstützung für Kinder

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, tätig zu werden, damit das Recht des Kindes auf eine Familie gewährleistet wird, und deshalb dafür zu sorgen, dass wirksame Lösungen gefunden werden, um die Trennung von Eltern und Kindern sowie die Aussetzung von Kindern zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinder nicht länger in großen Heimen unterzubringen und statt dessen die bestehenden Strukturen zu reformieren und wirksame alternative pädagogische Strukturen zu entwickeln und zu fördern, die eine Betreuung in Familien oder Gemeinschaften ermöglichen
  • fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Qualität der Strukturen für die Kinderbetreuung gesichert ist, wozu auch berufliche Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung für jene gehören, die sich beruflich mit Kinderbetreuung befassen; betont, dass diese Strukturen und die dort Beschäftigten den Kindern solide Grundlagen für deren Zukunft bieten und auch den Eltern nützen, vor allem Eltern, die beruflich sehr belastet sind, oder Alleinerziehenden, und dass sie auch eine Alternative für die Kinder darstellen, deren familiäre Betreuung mangelhaft ist oder nicht existiert;
Teilhabe

  • verweist darauf, dass Kinder das Recht haben, je nach Alter und Reife eine eigene Meinung zu äußern, und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich einer Gruppe von Kindern oder einer Organisation anzuschließen, damit sie in diesem Rahmen andere Kinder kennenlernen und sich ausdrücken können; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden deshalb auf, Projekte zu fördern, in denen Kinder die Möglichkeit haben, sich auszudrücken, und zwar im Rahmen von lokalen Kinderräten oder -parlamenten, wobei zu gewährleisten ist, dass die am meisten ausgegrenzten Kinder einbezogen werden und dass Kinder umfassend über diesbezügliche Aktivitäten informiert werden;
Soziale Rechte

  • ist der Auffassung, dass Armut und soziale Ausgrenzung nur bekämpft werden können, wenn die gesamten Grundrechte, und insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller, gewährleistet werden;
Armut

  • betont nachdrücklich, dass in Artikel 30 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung festgelegt ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Charta zu ratifizieren
  • betont die zunehmende Bedeutung, die aktiven Integrationsmaßnahmen für Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, zukommt;
  • betont nachdrücklich, dass äußerste Armut und soziale Ausgrenzung eine Verletzung sämtlicher Grundrechte darstellen;
  • tritt für ein Modell der sozialen und nachhaltigen Entwicklung ein, das einem Ansatz entspricht, der auf den sozialen Rechten beruht und der grundsätzlich auf einen stärkeren sozialen Zusammenhalt abzielt;
Arbeitnehmer

  • weist nachdrücklich darauf hin, dass die Transparenz des Arbeitsmarkts verbessert werden muss, und zwar so, dass jede Arbeit (Zeitarbeit, feste Arbeitsplätze, Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit oder Honorararbeit) gemeldet und angemessen entlohnt wird und dass die Rechte der Arbeitnehmer uneingeschränkt gewahrt werden;
stellt fest, dass es nicht in allen Mitgliedstaaten einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt; fordert Instrumente, mit denen allen ein angemessenes Einkommensniveau gewährleistet wird, so dass alle arbeitenden Menschen in der Europäischen Union so entlohnt werden, dass sie ein würdiges Leben führen können;
  • ermuntert die Unternehmen, sich Verfahren für die Einstellung und die berufliche Entwicklung zu eigen zu machen, die ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht zu Diskriminierungen führen, und so die Beschäftigung von Frauen, Jugendlichen und Behinderten zu fördern;
  • verweist darauf, dass Diskriminierung auch als Beeinträchtigung der vier Grundfreiheiten – insbesondere der Freizügigkeit von Personen – gesehen werden muss und als solche ein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarktes darstellt;
  • fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale Integration der am schwersten auf dem Arbeitsmarkt Vermittelbaren zu unterstützen und das Phänomen der Erwerbsarmut anzugehen;
Senioren

  • ist der Auffassung, dass die Alterung der Bevölkerung eine Herausforderung darstellt und als Chance betrachtet werden sollte, um Menschen mit langjährigen und wertvollen Erfahrungen enger in die Gesellschaft einzubeziehen, womit ein aktives Altern gefördert wird; vertritt die Auffassung, dass Anstrengungen zur Einbeziehung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt unternommen werden müssen;
  • verweist darauf, dass in Artikel 25 der Charta das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben niedergelegt ist; empfiehlt deshalb, dass in Verbindung mit den Artikeln 34 und 35 der Charta Maßnahmen im Bereich der medizinischen Prävention und der sozialen Sicherheit für ältere Menschen ergriffen werden, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen;
Quelle und vollständiger Beitrag:

Europäisches Parlament" target="_blank" href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2009-0019+0+DOC+XML+V0//DE&language=DEEuropaparlament

Mittwoch, 17. Februar 2010

Das Bayrische Versammlungsgesetz

Gegen das Bayrische Versammlungsgesetz

Eine witzige Aufklärungs-Aktion des ASR-Stammtisches München.

Hier nur der 3.Teil der 3teiligen Video-Doku.

Nachahmung erwünscht!!!