Die Juristin Kirsten Wiese kritisiert das Gebetsverbot für einen muslimischen Schüler. Es stelle die Religionsfreiheit infrage und beschwöre Konflikte herauf – und sei überdies völlig unverhältnismäßig.
taz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem muslimischen Schüler verboten, in der Schule zu beten, weil dies den Schulfrieden bedrohe. Hat dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung?
Kirsten Wiese: Ja. Hier wird ein ganz neues Konfliktfeld eröffnet. Bisher wurde mit Blick auf den Schulfrieden vor allem die Freiheit von Lehrkräften eingeschränkt, ein Kopftuch zu tragen. Jetzt kommt auch die Religionsfreiheit von Schülern in den Blick.
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