Mittwoch, 14. Juli 2010

"Wegen Mordes - Diese schöne Frau soll nach iranischem Recht bestraft werden"

Ein interessanter Beitrag von Arbeiterfotografie

AF/FTA, 9.7.2010 -- Die Düsseldorfer FriedensTreiberAgentur bringt in ihrem Newsletter vom 9.7.2010 (friedenstreiberagentur.de) eine Meldung mit dem Titel "Jagd auf den Iran - Wieder Steinigungsgerücht" und verurteilt darin das "Streuen von Gerüchten und Lügen über Menschenrechtsverletzungen" und das damit beabsichtigte "Anblasen des Feuers unter dem Kriegskessel". Dies geschehe mit der als Tatsache verbreiteten Behauptung, im Iran solle Sakineh Mohammadi Ashtiani aufgrund eines Gerichtsurteiles wegen Ehebruchs zu Tode gesteinigt werden. Es wird hingewiesen auf eine Meldung des iranischen Fernsehsenders PressTV vom 8.7.2010, mit der die Steinigungsbehauptung, die zuvor von 'westlichen' Medien verbreitet worden war, dementiert wird (presstv.ir).

Sakineh Mohammadi Ashtiani

In diesem Zusammenhang weist die FriedensTreiberAgentur auf einen Artikel im Wiener "Standard" vom 7.7.2010 hin (derstandard.at). Dieser sei ein Beispiel dafür, "wie alles auf das Feinste miteinander verwoben wird" - das Thema Steinigung und die haltlosen Behauptungen, die dem Iran das Streben nach Atomwaffen unterstellen. Bestandteil des Artikels ist das Bild einer Steinungsszene. Die Bildunterschrift: "Eine iranische Frau posiert als Steinigungsopfer bei einer Demonstration gegen Irans Atomprogramm 2005 in Brüssel."

Es ist ein Artikel der Bildzeitung vom 6.7.2010, dem - trotz des Titels "Wegen Ehebruch - Diese schöne Frau soll gesteinigt werden" - zu entnehmen ist, daß die Dinge möglicherweise deutlich anders liegen als vielfach dargestellt. Demnach wurde Sakineh Mohammadi Ashtiani, nachdem sie von einem Regionalgericht wegen Ehebruchs zu 99 Schlägen verurteilt worden war, "wegen gemeinschaftlichen Mordes vor einer höheren Instanz mit den Killern ihres Mannes angeklagt." (bild.de) Die 'Jerusalem Post' vom 30.6.2010 formuliert klarer: "Ashtiani and her boyfriends were accused of murdering her husband" (Ashtiani und ihre Liebhaber wurden angeklagt, ihren Ehemann ermordet zu haben) (jpost.com)

Und noch zwei Darstellungen im Artikel der Bildzeitung sind von Interesse: "Nach Artikel 83 des Islamischen Rechts, das 1991 ratifiziert wurde, kann Ehebruch mit Steinigung zwar bestraft werden. Es wurde aber seit mehreren Jahren nicht mehr im Iran praktiziert." Dies steht im Widerspruch zum 'Standard', in dem behaupet wird, in den vergangenen vier Jahren seien im Iran sechs Menschen gesteinigt worden. Und weiter gemäß 'Bild': "Bei einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes müsste sie nach dem iranischen Gesetz... gehängt werden. Das ist so zwingend vorgeschrieben." Die passendere Überschrift für den Bild-Artikel wäre also: "Wegen Mordes - Diese schöne Frau soll nach iranischem Recht bestraft werden".

Anmerkung: Die FriedensTreiberAgentur schreibt im Newsletter vom 11.7.2010 (friedenstreiberagentur.de): "Die Arbeiterfotografie hat die Sache Ashtiani aufgegriffen und weiter recherchiert. Ausgerechnet das Vier-Buchstaben-Blatt [Bild] konnte in der Sache behilflich sein, sicher unwillentlich." Desweiteren weist die FriedensTreiberAgentur auf ein Rückzugsgefecht der Medien hin, die mitteilen (müssen), daß die Steinigung nicht stattfindet: "Mittlerweile haben auch etliche Medien bemerkt, daß ihnen die Steinigung abhanden kommen wird. Dies wird jedoch nicht als einer - vielleicht - unrichtigen Faktengrundlage geschuldet dargestellt, sondern sei eine Folge der internationalen Proteste gegen das Steinigungsurteil", das es angeblich gegeben haben soll.

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