Mittwoch, 6. April 2011

Mal wieder die Medien

Es gibt einen schönen Artikel zum Thema Medienmanipulation auf dem Blog "Meryems Welt" .

Bismillah
Ein kleines Lehrstück über Recht und Gesetz, Medien und Manipulation.
Am 28.3. titelt das Handelsblatt:
Was ist damit gemeint:
Wie das Handelsblatt aus Regierungs- und Finanzkreisen erfuhr, haben zwei Berliner Ministerien grünes Licht für einen dubiosen Milliardendeal mit Iran gegeben. Obwohl das Land des Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad seitens der EU und der USA mit strikten Wirtschaftssanktionen belegt ist, hilft Deutschland bei Umgehungsgeschäften. Abgewickelt werden sollen sie über die Bundesbank. Das staatliche Geldhaus ist eigentlich für die Geldversorgung in Deutschland zuständig. Was kaum einer weiß: Zugleich fungiert sie aber in den auswärtigen Beziehungen als Transferstelle für Geldgeschäfte.

Hier taucht schon einmal das Wort „dubios“ auf . „Umgehungsgeschäfte“ tsts.
Ein kleiner Satz am Anfang, könnte uns aber schon zu denken geben:
nach ihrer Enthaltung im Uno-Sicherheitsrat in Sachen Libyen sorgt die Bundesregierung bei den westlichen Bündnispartnern erneut für Irritation
Na meinetwegen können die irritiert sein, „umstritten“ war diese Abwicklung bis dahin nicht – es hat eigentlich niemanden interessiert und das brauchte es auch nicht, dazu kommen wir noch.
Erst einmal wird die Nachricht von anderen Medien übernommen und auf einmal schlagen die Wellen hoch. Beispiele:
die Opposition meldet sich zu Wort:
Aber was gibt es denn hier eigentlich aufzuklären? Was war heimlich, was ist dubios? Gar nix:
Die deutsche Bundesbank äußert sich auf Anfrage von irananders folgendermaßen:
Wenn ein Kontoinhaber die Deutsche Bundesbank beauftragt, eine Zahlung auszuführen, die nach diesen Vorschriften der Europäischen Union zulässig ist, ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, diese Transaktion durchzuführen. Insofern gilt für die Deutsche Bundesbank nichts anderes als für andere Kreditinstitute. Die Verpflichtung der Bank, einen Zahlungsauftrag auszuführen, der nach den u. a. Vorschriften der Europäischen Union zulässig ist, ergibt sich wie für jedes andere Kreditinstitut aus den allgemeinen zahlungsverkehrsrechtlichen Regelungen des Zivilrechts.“

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