Am Beispiel des Bayrischen Rundfunkrates
Bei sämtlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland – beim ZDF unter dem Titel Fernsehrat – die Vertretung der Allgemeinheit und das höchste, mit der Programmkontrolle beauftragte Aufsichtsgremium, das allein, auf Vorschlag des Verwaltungsrats oder in gemeinsamer Sitzung mit diesem die personelle Leitung der Anstalt,Intendant oder Direktorium, bestimmt.Die Größe des Gremiums ist sehr unterschiedlich festgelegt, die Bandbreite reicht von derzeit 26 Mitgliedern bei Radio Bremen bis zu 74 Mitgliedern beim SWR. Die Besetzungsmodi und das Spektrum der bei der Besetzung berücksichtigten Organisationen, Gruppen und Verbände variieren gleichfalls. Überwiegend sind die Entsendungsberechtigten im jeweiligen Rundfunkgesetz einzeln aufgeführt und bei Mehr-Länder-Anstalten proportional auf die beteiligten Länder verteiltQuelle: intern ARD
auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht hinweist das beim ZDF die Einflussnahme von Parteien und Staat beschränkt.Aber eben leider nur dort.
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